28.04.2006
Immer wieder finden Prüfer bei Umsatzsteuerprüfungen massenweise nicht korrekte Eingangsrechnungen. Dann fordern sie Vorsteuern zurück. Der Schwarze Peter liegt dann bei Ihnen. Sie müssen nachträglich eine ordnungsgemäße Rechnung besorgen ...
Weiteres Problem: Angenommen, der Prüfer streicht Ihnen im Jahr 2003 10.000 Euro Vorsteuern und Sie bringen die berichtigte Rechnung erst 2006. Dann zahlen sie ca. 1.200 Euro Steuerzinsen. Fazit: Machen Sie sich notfalls bei ihren Lieferanten unbeliebt und zahlen Sie die Rechnung erst, wenn sie hundertprozentig korrekt ist.