Autoverkäufer suggerieren Unternehmern gerne, die Kosten eines Firmenwagens könnten in voller Höhe abgesetzt werden. Aber: Die abzugsfähigen Kosten des Autos werden durch die Versteuerung des geldwerten Vorteils (Ein-Prozent-Regel) stark dezimiert. Liegen Firmen- und Wohnsitz weit auseinander, wird es noch teurer. Verschärfung seit diesem Jahr: Sie müssen Ihren Firmenwagen zu über 50 Prozent betrieblich nutzen. Können Sie dies nicht nachweisen, dürfte die steuerliche Bilanz Ihres Autos noch schlechter ausfallen. Fazit: Lassen Sie sich nicht von Verkäufern durch den Hinweis auf die Steuerersparnis zu einem viel zu teuren Auto verleiten.