30.05.2006
Wenn Sie ein Vermietungsobjekt aufsuchen, um dort nach dem Rechten zu sehen, können Sie 30 Cent je gefahrenen Kilometer absetzen.
Was viele nicht wissen: Solches Kilometergeld kann man auch für Fahrten mit dem Firmenwagen ansetzen. Selbst wenn man ihn als Geschäftswagen von der eigenen Firma bekommt, die alle Kosten übernimmt. Denn auch dann kostet Sie der Wagen etwas, weil Sie ja für die Privatnutzung nach der Ein-Prozent-Regel bezahlen.
Beispiel: Ihr vermietetes Objekt liegt 30 km entfernt. Sie suchen es zweimal im Monat auf. Sie setzen ab: 24 x 30 km x 2 (Hin- und Rückfahrt!) x 30 Cent = 432 Euro im Jahr.
Fundstelle: FG Niedersachsen, 27.09.05, EFG 06, 403