14.06.2006
Bei einem Berliner Testament ordnen die Ehegatten gemeinsam an, dass zuerst der überlebende Ehegatte Alleinerbe ist. Die Kinder kommen erst an die Reihe, wenn der überlebende Ehegatte stirbt. Diese Art des Testaments ist sehr verbreitet, doch viele Eheleute sind sich der Nachteile nicht bewusst.
Nachteil Nummer 1: Beim Berliner Testament wird der Übergang des Vermögens zweimal besteuert, einmal beim Tod des Vaters und noch einmal beim Tod der Mutter.
Nachteil Nummer 2: Beim Berliner Testament verschenken die Kinder zwangsweise den Erbschaftsteuer-Freibetrag (205.000 Euro) nach dem Elternteil, der zuerst stirbt.
Nachteil Nummer 3: Der Erbschaftsteuersatz steigt durch den zusammengeballten Erwerb durch den überlebenden Ehegatten als Alleinerben. Der gleiche ungünstige Effekt tritt noch einmal bei den Kindern als Schlusserben ein. Denn der Progressionseffekt der Erbschaftsteuer schlägt doppelt zu. Einmal beim Vermögensübergang auf den überlebenden Ehegatten und dann erneut beim Übergang auf die Kinder.
Beispiel: Die Mutter stirbt zuerst und der Vater wird Alleinerbe. Die drei Kinder haben die drei Freibeträge von insgesamt 3 mal 205.000 Euro für Erbschaften nach der Mutter verloren. Der Erbschaftsteuersatz des Vaters steigt durch die Alleinerbschaft. Genauso steigt der Erbschaftsteuersatz der Kinder durch den zusammengeballten Erwerb nach dem Vater.
Fazit: Insbesondere vermögende Familien zahlen durch das Berliner Testament sehr viel unnötige Steuern. Am Besten, Sie suchen einen erfahrenen Erbrechtsexperten auf, der Ihnen steuerlich bessere Wege aufzeigt, die angestrebte Versorgung des überlebenden Ehegatten sicherzustellen.