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14.06.2006

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Vorsicht bei Urlaubsgeld für Mini-Jobber

Dass ein Mini-Jobber nicht mehr als 400 Euro verdienen darf, weiß jeder. Woran viele nicht denken: Sonderzahlungen (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) werden durch 12 geteilt und auf alle Monate gleichmäßig aufgeschlagen.

Und so kommt es jeden Sommer immer wieder zu folgender Panne: Ein fleißiger Jobber, der normalerweise immer auf 400 Euro kommt, verdient wegen der Sommerflaute im August nur 200 Euro. Der großzügige Chef liegt 200 Euro drauf und hält das für unproblematisch. Die 400-Euro-Grenze sei doch eingehalten. Weit gefehlt: Die Sonderzahlung wird verteilt, und so ist in allen Monaten, in denen der Jobber 400 Euro verdient hat, die Minijob-Grenze gesprengt. Folge: Teure Abgaben-Nachzahlungen. (FG BaWü 20.12.05, EFG 06, 332)


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