14.08.2006
Fahren Sie oder Ihre Mitarbeiter einen Dienstwagen, müssen Sie jeden Monat einen „geldwerten Vorteil“ nach der Ein-Prozent-Regel versteuern. Bemessungsgrundlage: Bruttolistenneupreis zuzüglich Sonderausstattungen. Navi gehört hier leider dazu (BFH, 16.02.05)
Tipp: Dieses Urteil betrifft nur werkseitig eingebaute Navi-Geräte, nicht aber PDAs (Taschencomputer) mit Navi, die jederzeit wieder aus dem Auto herausgenommen werden können. Das ergibt sich
unmittelbar aus dem Gesetz, welches die Überlassung von Telekommunikationsgeräten - und nichts anderes ist ein PDA mit Handy und Navi - steuerfrei stellt (§ 3 Nr. 45 EStG).
Weiterer Vorteil: Diese Geräte gibt es schon für 300 bis 600 Euro - Original-Navis kosten 2.000 bis 3.000 Euro. Und: Bei einem Auto Wechsel kann das mobile Gerät einfach mitgenommen werden.