08.04.2008
Das Bundesverfassungsgericht muss demnächst darüber entscheiden, ob die seit 2007 geltende Abschaffung der Pendlerpauschale für die ersten 20 Kilometer verfassungswidrig ist. Die Große Koalition ist aber entschlossen,
das Urteil abzuwarten und vorerst nichts zu ändern.
Zu welchen Folgen könnte das Urteil führen? Auf keinen Fall werden die vollen 30 Cent wieder kommen. Das würde zu teuer für den Staat. Wahrscheinlicher ist, dass die Pendlerpauschale zwar wieder ab dem ersten Kilometer kommt, dann aber mit nur 0,20 oder 0,25 Euro Kilometer-Satz.
Sollen Sie und Ihre Mitarbeiter mit der 2007er-Steuererklärung nun auf das Urteil des Verfassungsgerichtes warten? Nein, das ist nicht notwendig, denn die 2007er-Steuerbescheide werden in diesem Punkt vorläufig sein. Einspruch ist nicht nötig. Außerdem: Ihnen als Unternehmer und Arbeitgeber raten wir davon ab, schon jetzt wieder in alter Höhe pauschal versteuerte Fahrtkostenzuschüsse auszuzahlen oder Jobtickets auszugeben. Das Risiko, dass das Bundesverfassungsgericht die jetzige Rechtslage für OK erklärt, ist zu groß. Und Sie hätten dann einen Riesenärger, die Mehr-Lohnsteuer von Ihren Mitarbeitern einzukassieren.