05.06.2008
Bisher wurden die Gliederungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sogar manchmal von Steuerberatern nicht so streng beachtet. Das hat auch kaum jemanden gestört. Denn das Finanzamt interessiert stets nur, ob der steuerlich richtige Gewinn ausgewiesen wird. In Zeiten des öffentlichen Unternehmensregisters, wo Hinz und Kunz Ihre Bilanz im Internet ansehen können, wird die richtige Gliederung der Bilanz aber immer wichtiger.
Aktuell liegt ein Urteil vor, in dem eine Bilanz – freilich einer AG – wegen falscher Gliederung für unwirksam erklärt wurde (LG München, 20.12.07, Der Konzern 08, 59). Bei GmbHs und GmbH & Co KGs dürfte die Sache zwar nicht so streng gesehen werden. Noch ist aber unklar, ob eine falsch gegliederte Bilanz überhaupt wirksam offengelegt werden kann, oder ob das Bundesamt für Justiz in solchen Fällen ein Bußgeld wegen nicht korrekter Jahresabschlusseinreichung festsetzen darf. Stellen Sie daher sicher, dass Sie das Gliederungsschema nach § 266 HGB streng beachten.