19.05.2009
Die 30 Prozent pauschalen Abgaben für einen Mini-Jobber enthalten auch zwei Prozent Lohnsteuer. Diese pauschale Lohnsteuer können Sie sich jedoch sparen, wenn Ihnen derjenige eine Lohnsteuerkarte Klasse I bis III vorlegt. Denn dann fällt sowieso keine Lohnsteuer an, von der es sich „freizukaufen“ lohnen würde. Das ist in der Regel der Fall bei fast allen Schülern sowie den meisten Studenten und Rentnern.
Beispiel: Die Otto Meier GmbH beschäftigt 10 Schüler in ihrem Verbrauchermarkt. Alle legen ihr die Lohnsteuerkarte Klasse I vor. Dadurch spart sie sich bei jedem Schüler 8 Euro im Monat (2 Prozent von 400 Euro). Macht bei 10 Leuten 80 Euro im Monat und fast 1.000 Euro Ersparnis im Jahr.