05.02.2010
Machen Sie eine Geschäftsreise ins Ausland, kann Ihre GmbH die Übernachtungskosten absetzen.
Tipp: Falls Sie ein besonders günstiges Hotel finden, lohnt es sich, dieses selbst zu bezahlen und sich stattdessen den Pauschbetrag laut Reisekostentabelle steuerfrei auszahlen zu lassen. Darüber hinaus können Sie sich Aufwendungen für Verpflegungsmehraufwand steuerfrei auszahlen lassen, die je nach Land unterschiedlich hoch sind. Hier gelten für 2010 neue Werte für zahlreiche Länder. Geändert haben sich 2010 z. B. die Werte für Australien, Finnland, Kanada, Norwegen, Slowakei und Südafrika.
IZW-Leserservice: Diese Tabelle können Sie hier kostenlos abrufen.
Verdoppelung nutzen: Die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen können Sie für Ihre Arbeitnehmer (und damit auch für sich als Geschäftsführer) verdoppeln, wenn Sie auf den Verdopplungsbetrag 25 % Pauschalsteuer abführen. Der Arbeitnehmer/Geschäftsführer kassiert dann den doppelten Betrag brutto = netto steuerfrei. (§ 40 Absatz 2 Nr. 4 EStG)