07.04.2010
Viele Steuerexperten halten die neue Erbschaftssteuer, die seit 2009 gilt, für verfassungswidrig.
Unser Rat: Falls Sie einen Steuerbescheid für eine Erbschaft oder Schenkung ab 01.01.09 erhalten haben, sollten Sie Einspruch einlegen. Gerade Geschwistern, die 2009 geerbt (bzw. sich etwas geschenkt) haben, muss man zu diesem Schritt raten, denn deren Steuerbelastung ist teilweise grotesk hoch. Die schwarz-gelbe Regierung hat das zwar entschärft, aber erst für Schenkungen/Erbschaften ab 2010.
Berufen Sie sich bei Ihrem Einspruch auf ein Verfahren vor dem FG München vom 05.10.09 (DStR 09, 2420). Sollte sich Ihr Berater tiefer in die Thematik einlesen wollen, findet er hier zwei lesenswerte Aufsätze: Der Betrieb 2009, Seite 2626 und Der Betrieb 2010, Seite 74.