18.05.2010
2006 hat der Gesetzgeber den Sonderausgabenabzug für private Steuerberater-Kosten gestrichen. Der Bundesfinanzhof hat nun bestätigt, dass es daran verfassungsrechtlich nichts auszusetzen gibt (BFH, 04.02.10, X R 10/08, DStR 10, 739). Die schwarz-gelbe Regierung hat zwar in ihrer Koalitionsvereinbarung angekündigt, den Abzug wieder einzuführen, aber ob das wirklich passiert, und wenn ja, wann, weiß man nicht.
Unser Praxistipp: Betriebliche Steuerberaterkosten sind immer noch abzugsfähig, genauso diejenigen, die Kapital- oder Mieteinkünfte betreffen.
Im Übrigen: Pfiffige Steuerberater schlagen seit 2006 bei diesen Positionen ein paar Prozent auf und lassen im Gegenzug das nicht abzugsfähige Ausfüllen des Mantelbogens auf der Rechnung komplett weg. Schwierig wird es allenfalls bei größeren privaten Beratungsprojekten, wie z. B. einer Nachfolgeplanung.