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05.09.2011

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Halbieren Sie den geldwerten Vorteil beim Firmenwagen

Machen Sie aus der Ein-Prozent-Regel die „Halb-Prozent-Regel“: Wenn sich zwei Arbeitnehmer ein Auto teilen, versteuert jeder nur die Hälfte. Das oberste deutsche Steuergericht dazu: „Bei gemeinsamer Nutzung eines betrieblichen Kfz durch mehrere Arbeitnehmer ist der pauschale Nutzungswert durch die Zahl der Nutzungsberechtigten aufzuteilen“ (BStBl. 03, II, 311, BFH, 15.05.02, VI R 132/00).

Beispiel: Ihre zwei Kinder arbeiten in Ihrem Betrieb mit und dürfen das BMW-Cabrio (Listenpreis 50.000 Euro) gemeinsam benutzen. Steuerliche Folge: Jeder versteuert nur die Hälfte, also 250 Euro im Monat.


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