05.09.2011
Machen Sie aus der Ein-Prozent-Regel die „Halb-Prozent-Regel“: Wenn sich zwei Arbeitnehmer ein Auto teilen, versteuert jeder nur die Hälfte. Das oberste deutsche Steuergericht dazu: „Bei gemeinsamer Nutzung eines betrieblichen Kfz durch mehrere Arbeitnehmer ist der pauschale Nutzungswert durch die Zahl der Nutzungsberechtigten aufzuteilen“ (BStBl. 03, II, 311, BFH, 15.05.02, VI R 132/00).
Beispiel: Ihre zwei Kinder arbeiten in Ihrem Betrieb mit und dürfen das BMW-Cabrio (Listenpreis 50.000 Euro) gemeinsam benutzen. Steuerliche Folge: Jeder versteuert nur die Hälfte, also 250 Euro im Monat.