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05.09.2011

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Wenn der Steuerberater nur die halbe Wahrheit sagt

Unternehmer mit steigenden Gewinnen tappen schnell in die Steuernachzahlungsfalle. Und dies um so übler, je mehr Zeit sie sich mit der Steuererklärung lassen. Wer z. B. erst im Frühjahr 2011 seine Steuererklärung 2009 mit erwarteter Nachzahlung in Höhe von 10.000 Euro abgegeben hat, muss in Wahrheit mit 25.000 bis 28.000 Euro Nachzahlung rechnen. So fallen Steuer-Nachzahlungen dann oft doppelt so hoch aus, wie vom Steuerberater angekündig.

Das liegt daran, dass sich das Finanzamt nicht mit der Nachzahlung für 2009 in Höhe von 10.000 Euro zufrieden gibt. Es wird zusätzlich eine nachträgliche Vorauszahlung für 2010 in Höhe von ebenfalls 10.000 Euro verlangen und oben drauf 2.500 Euro Vorauszahlung für jedes Quartal 2011. Dazu kommen noch Zinsen in Höhe von sechs Prozent für die Nachzahlungsbeträge.

Hat der Steuerberater dann nicht einen Fehler gemacht? Keineswegs. Denn die Aussage: „Für 2009 müssen Sie 10.000 Euro nachzahlen“ stimmt ja. Aber es ist halt nur die halbe Wahrheit. Mandantenorientierte Steuerberater denken daran, zusätzlich vor den „nachträglichen Vorauszahlungen“ für die Folgejahre zu warnen.

Kann man nicht einen Herabsetzungsantrag stellen? Das geht nur, wenn 2009 außergewöhnlich gut war und für 2010 gar keine so hohen Nachzahlungen anfallen würden. Unzulässig wäre es, bei weiterhin guter Gewinnlage einen erschwindelten Herabsetzungsantrag allein deshalb zu stellen, um der Steuerlawine Einhalt zu gebieten. Denn man müsste ja darin lügen und behaupten, dass man 2010 und 2011 schlecht verdient hat.


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