05.09.2011
Bankberater empfehlen gerne Immobilien-Kredite in Schweizer Franken oder Yen, weil die Zinsen dort niedriger sind. Was gerne verschwiegen wird, ist das Währungsrisiko. Konkret: Der Euro könnte fallen und Sie brauchen mehr Euro, um den Kredit zurückzuzahlen, als Sie bei Darlehensausreichung bekommen haben. Da kommen dann von manchen Bankern „beruhigende“ Sprüche wie folgender: „Ach was, der Schweizer Franken ist in den letzten Jahren so gestiegen, Sie glauben doch nicht etwa, dass er noch weiter steigt? Unsere Experten glauben das nicht.“
Alles Humbug. Fakt ist: Der aktuelle Kurs einer jeden Währung hat sich exakt dort eingependelt, wo er ist, weil 50 Prozent der Marktteilnehmer glauben, dass er fallen wird und 50 Prozent, dass er steigen wird. Dass der Yen oder Franken ab heute nicht mehr weiter steigt, kann sein, aber das ist reine Spekulation.
Aktuelles Beispiel: Der Drogerie-Riese Müller (Umsatz 2,4 Milliarden) soll alleine durch riskante Kredite in Schweizer Franken aktuell etwa 42 Mio. (die Hälfte seines Jahresgewinns) verloren haben und seitdem durch den weiter steigenden Franken noch weiter unter Druck geraten. (Lebensmittel-Zeitung vom 26.08.2011)
Ärgerlich: Wenn „Ihre“ Fremdwährung wirklich steigt, können Sie bei einer vermieteten Immobilie die Mehrkosten für die Rückzahlung Ihres CHF- oder Yen-Kredits steuerlich nicht einmal absetzen. Dazu ein immer noch gültiges BFH-Urteil aus DM-Zeiten: „Der Darlehensnehmer muss, um seiner Rückzahlungsverpflichtung nachkommen zu können (…) mehr an DM aufwenden, als er erhalten hat. Die Verschlechterung der Vermögenssituation des Schuldners stellt indes nur einen Vermögensverlust im Privatbereich dar, der bei der Berechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung außer Betracht bleibt.“ (BFH, 09.11.93, BStBl. 1994 II S. 289/BFH, 30.11.10, VIII R 58/07, DStR 11, 668)