05.09.2011
Hier kommt es auf die Details an: Der Erbschaftsteuer unterliegt alles, was man ohne eigene Leistung beim Tode des Erblassers bekommt. Hat also jemand anderes die Lebensversicherung abgeschlossen und die Beiträge bezahlt, dann erwerben Sie als Bezugsberechtigter etwas ohne eigene Leistung.
Ergebnis: Erbschaftsteuer fällt an (sofern Freibeträge überschritten).
Tipp: Wenn der Ehemann seine Frau absichern will, dann ist es besser, wenn die Frau die Versicherung abschließt mit dem Ehemann als „versicherter Person“. Die Frau sollte dann auch die Beiträge selbst zahlen. Ob sie das Geld dazu von ihrem Mann bekommt, ist unerheblich. Falls der Ehemann stirbt, ist die Frau nicht nur Bezugsberechtigte, sondern auch Versicherungsnehmer und muss keine Erbschaftsteuer zahlen. Schließt hingegen der Mann die Versicherung ab, muss die Frau bei seinem Tode die Versicherungssumme sehr wohl bei der Erbschaftsteuer angeben.