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05.09.2011

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Privates Grundstück darf nicht in die GmbH-&-Co-KG-Bilanz

So etwas geschieht manchmal unabsichtlich - vor allem bei Ein-Mann-Gesellschaften: Das Grundstück gehört dem Kommanditisten „privat“, wird aber von der KG genutzt. Schwups ist es schon - zu Unrecht! - in der KG-Bilanz. Dort gehört es nämlich nicht hin. Denn in der KG-Bilanz dürfen nur Grundstücke und Gebäude ausgewiesen werden, bei denen die KG als Eigentümer eingetragen ist. Auf den Namen des Kommanditisten lautende Grundstücke müssen in eine „Sonderbilanz“, aber nicht in die KG-Bilanz. Wer dort Vermögensgegenstände bilanziert, die der KG nicht gehören, kann sich dem Vorwurf der Bilanzfälschung aussetzen!

Deshalb: Falls links oben auf der Aktivseite Ihrer KG-Bilanz eine Immobilie erscheint: Lieber einmal zur Sicherheit den Grundbuchauszug kontrollieren. Ist wirklich Ihre GmbH & Co KG als Eigentümer im Grundbuch? Nur dann ist die Bilanz richtig.


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