14.09.2011
Die reguläre Abgabefrist für Steuererklärungen ist der 31. Mai des Folgejahres. Steuerzahler mit Steuerberater haben automatisch Zeit bis Silvester des Folgejahres. (Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 03.01.11, BStBl. 2011 Teil I 44)
Gilt diese Verlängerung auch für Spitzenverdiener? In manchen Bundesländern wurden diese nämlich jüngst aufgefordert, die Steuererklärung 2010 schon bis Ende September 2011 abzugeben. Hiergegen hat sich ein betroffener Steuerzahler gewehrt und vom Finanzgericht Recht bekommen.
Das Urteil: Alleine aufgrund der Höhe der Einkünfte darf das Finanzamt nicht Steuererklärungen vorweg anfordern. Eine solche Anforderung müsste individuell begründet werden, zum Beispiel: "Sie hatten nach unseren Informationen im Jahr 2010 außergewöhnliche einmalige Einkünfte, deswegen müssen Sie die Steuererklärung vorzeitig abgeben." Aber einfach pauschal wegen hoher Einkünfte die Steuererklärung vorzeitig anfordern, ist rechtswidrig. (FG Düsseldorf, 29.07.11, 12 K 2461/11 AO)