19.03.2012
Für einen neuen Geschäftsbereich oder einen neuen Standort bietet es sich bisweilen an, eine neue Gesellschaft zu gründen. Gehen wir einmal die konkreten Alternativen durch:
Erste (bedingt empfehlenswerte) Alternative - die UG & Co KG: Wenn Ihnen diese Rechtsform spanisch vorkommt, sind Sie in guter Gesellschaft. Denn das dürfte auch Ihren Geschäftspartnern so gehen. Die UG wurde als so genannte „Ein-Euro-GmbH“ 2008 ins Leben gerufen und wie die GmbH & Co KG die Schwester der normalen GmbH ist, so ist die UG & Co KG die Schwester der UG. Wir empfehlen diese Rechtsform allerdings nur für rein vermögensverwaltende Gesellschaften, die keinen Außenkontakt haben. Denn der „normale“ Geschäftsverkehr wird zu sehr verwirrt und abgestoßen durch diese exotische Rechtsform.
Zweite (nicht empfehlenswerte) Alternative - die Limited & Co KG: Die englische Limited, abgekürzt Ltd., ist in England eine ehrwürdige Rechtsform, im deutschen Rechtssystem ist sie ein Fremdkörper. Seit es die UG gibt, gibt es keinen vernünftigen Grund mehr, in Deutschland eine Limited einzusetzen, genauso wenig die Limited & Co KG. Also lieber Finger weg.
Dritte Alternative - die „Stern-GmbH-&-Co-KG“: Wenn man für mehrere KGs eine einzige Komplementär-GmbH einsetzt, nennt man das im Fachjargon „Stern-GmbH & Co KG“, weil die KGs sternförmig um die eine GmbH angeordnet sind. Vorteil: Man muss nur einmal das Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro aufbringen und muss nur ein Mal die Jahresabschlusskosten zahlen. Nachteil: Wird eine der KGs insolvent, führt das in aller Regel in der Folge auch zur Beendigung aller anderen KGs.
Vierte Alternative – eine ganz normale weitere GmbH & Co KG: Hier bleiben Sie bei Ihrer neuen Gesellschaft bei der bewährten GmbH & Co KG, und gründen für Ihre neue KG eine neue Komplementär-GmbH. Seit 2008 gibt es hier durch das MoMiG zwei Erleichterungen: