In aller Regel geht bei Export-Umsätzen die Rechnung dorthin, wo die Ware hingeht. Bisweilen weicht das aber ab. Und dann entscheidet der Warenweg über die steuerliche Behandlung und nicht die Rechnungsadresse!
Beispiele:
- Rechnung geht nach Belgien, Ware geht nach Köln: steuerpflichtiger Inlands-Umsatz mit 19 Prozent Umsatzsteuer. Keine innergemeinschaftliche Lieferung.
- Rechnung geht nach Rosenheim, Ware nach Österreich: innergemeinschaftliche Lieferung (bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 6a UStG).
- Rechnung geht nach Genf, Ware nach Frankreich: innergemeinschaftliche Lieferung (bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 6a UStG).
- Rechnung geht nach Prag, Ware nach Russland: keine innergemeinschaftliche Lieferung, sondern Ausfuhrlieferung (bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 6 UStG).
Achtung: Wer das vernachlässigt und keine bzw. die falschen Nachweise erbringt oder falsche Rechnungen stellt, riskiert bei der nächsten Umsatzsteuerprüfung hohe Nachzahlungen.