15.07.2013
Manche Betriebe sind nicht zu 100 Prozent sattelfest, was die korrekte Ausstellung von Schlussrechnungen angeht. Doch das kann teuer werden: Wer auf Rechnungen doppelt Mehrwertsteuer ausweist, schuldet sie auch doppelt. Oder: Man macht sich schadensersatzpflichtig, weil der Kunde nicht den vollen Vorsteuerabzug hat. Eine GmbH musste jüngst wegen dieser Fehler 2,65 Millionen Umsatzsteuer plus 450.000 Euro Zinsen nachzahlen. (BFH, 19.03.09, V R 48/07, DStR 2009, 1144)
Wie es falsch und richtig ist, zeigen wir Ihnen an diesem Beispiel: Der Kunde hat schon 11.900 Euro angezahlt. Nun schicken Sie ihm die Schlussrechnung über 20.000 Euro netto.
Beliebter Fehler Nummer 1:
Schlussrechnung
Lieferung und Montage von XYZ
20.000,00
Euro
+19 % MwSt.
3.800,00
Euro
Zwischensumme
23.800,00
Euro
./. Ihre Anzahlung vom ...
11.900,00
Euro
noch zu zahlen bis ....
11.900,00
Euro
Was ist hier falsch? Die Umsatzsteuer auf die Anzahlungen wurde nicht explizit negativ abgezogen. Dadurch schulden Sie diese gegenüber dem Finanzamt doppelt.
Auch recht beliebt ist diese falsche Lösung:
Schlussrechnung Lieferung und Montage von XYZ (netto) 20.000,00 Euro |
Schlussrechnung Lieferung und Montage von XYZ 20.000,00 Euro +19 % MwSt. 3.800,00 Euro Zwischensumme 23.800,00 Euro ./. Ihre Anzahlung netto vom ... - 10.000,00 Euro ./. 19 % MwSt. auf die Anzahlung -1.900,00 Euro noch zu zahlen bis ... 11.900,00 Euro |