06.10.2014
Der entschiedene Fall lag so: Der Sohn war im Betrieb des Vaters angestellt und hatte einen Audi A6 als Dienstwagen. Der strenge Vater und Seniorchef hatte ihm verboten, das Auto zu privaten Fahren zu nutzen. Das Finanzamt wollte trotzdem Steuern nach der „Ein-Prozent-Regel“ kassieren, denn „die herausgehobene Stellung als künftiger Geschäftsführer des Unternehmen habe es dem Sohn ermöglicht, den Dienstwagen privat zu nutzen“.
Das sah der Bundesfinanzhof nicht so: Alleine deshalb, weil der Angestellte der Sohn des Chefs sei, könne man nicht unterstellen, dass er das Privat-Fahr-Verbot missachtet habe. Ergebnis: Keine Dienstwagensteuer für den Sohn nach der Ein-Prozent-Regel, obwohl der gar kein Fahrtenbuch geführt hatte. (BFH, 14.11.13, VI R 25/13, BFH/NV 14, 678)