24.01.2019
Ohne besondere Begründung sollte Ihr Steuerberater bei seinen Rechnungen die Mittelgebühr nicht überschreiten. Prüfen Sie hier schnell und einfach, ob er sich an diese Regel hält. Vielleicht erreichen Sie so eine Gebührensenkung im vierstelliger Höhe
Steuerberater-Honorare richten sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberater-Gebührenverordnung (StBGebV). Der Steuerberater muss danach mindestens die Mindestgebühr verlangen und darf selbst bei außergewöhnlich schwieriger Bearbeitung maximal die Höchstgebühr in Rechnung stellen. Wichtig: Im Regelfall darf er nur die Mittelgebühr abrechnen. Geht er darüber hinaus, ist er begründungspflichtig. Mit dem IZW-Gebührenrechner künnen Sie für die wichtigsten Steuerberater-Leistungen testen, ob er sich an diese Spielregeln hält.
So gehen Sie vor: Geben Sie in allen Bereichen, die Sie interessieren (Jahresabschluss, Buchhaltung und/oder Steuererklärungen) die Gegenstandswerte Ihres Unternehmens bzw. von Ihnen persönlich ein. Der IZW-Gebührenrechner zeigt Ihnen die Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr an. Hat Ihr Steuerberater die Mittelgebühr überschritten, sollten Sie ihn nach der Begründung fragen. Denken Sie aber über die Form Ihrer Reklamation nach, damit Sie nicht vorschnell das Vertrauensverhältnis zu Ihrem Steuerberater zerstören.
Hinweis: Alle Berechnungen basieren zwar auf der Steuerberatervergütungsverordnung vom 23.11.2012. Die Änderungen der Steuerberatervergütungsverordnung in 2017 haben aber zu keiner Änderung der Gebührentabelle geführt.
Und: Der Jahresabschluss der Komplementär-GmbH verursacht inklusive Steuererklärungen zusätzliche Honorare zwischen 385,20 Euro (Mindestgebühr) und 1.232,30 Euro (Mittelgebühr, alles zzgl. MwSt). IZW hält ein Honorar von 500 Euro netto für angemessen.
Diese Honorare gelten für den Regelfall, dass die Komplementär-GmbH außer der Übernahme der persönlichen Haftung keine Geschäftstätigkeit entfaltet.