04.03.2021
Auf vielen Internetseiten kursiert der Tipp, man könnte jetzt generell bis 31. März 2021 die Umsatzsteuer Sondervorauszahlung auf null herabsetzen lassen.
So einfach geht das aber nicht: Es geht nur, wenn Sie nachweisen können, dass Sie „unmittelbar und nicht unerheblich“ von der Coronakrise betroffen sind.
Läuft bei Ihnen das Geschäft also ganz normal oder höchstens ein bisschen schlechter, lassen Sie lieber die Finger davon.