04.03.2022

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Immobilienverkauf eine Stunde nach Schenkung an die Kinder

Die Mutter hatte ein Grundstück gekauft und entwickelt. Ein Jahr nach dem Kauf schenkte sie es ihren volljährigen Kindern. Diese verkauften es dann noch am selben Tag weiter - mit großem Gewinn. Das Finanzamt sah darin einen Trick („Missbrauch von Steuergestaltungsmöglichkeiten“) und wollte den Gewinn bei der Mutter versteuern. Der Bundesfinanzhof sah aber keinen Trick.

Ergebnis: Nicht die Mutter, sondern die Kinder mussten den Gewinn versteuern. So wie beabsichtigt. (BFH, 23.04.21, IX R 8/20)


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