04.03.2022
Die Mutter hatte ein Grundstück gekauft und entwickelt. Ein Jahr nach dem Kauf schenkte sie es ihren volljährigen Kindern. Diese verkauften es dann noch am selben Tag weiter - mit großem Gewinn. Das Finanzamt sah darin einen Trick („Missbrauch von Steuergestaltungsmöglichkeiten“) und wollte den Gewinn bei der Mutter versteuern. Der Bundesfinanzhof sah aber keinen Trick.
Ergebnis: Nicht die Mutter, sondern die Kinder mussten den Gewinn versteuern. So wie beabsichtigt. (BFH, 23.04.21, IX R 8/20)