31.03.2006
Die Bundesregierung hatte geplant, bei Gebäudereinigern die gleiche Umsatzsteuerregelung wie bei Baufirmen einzuführen (d. h. Firma rechnet netto ab und der Leistungsempfänger führt die Steuer ans Finanzamt ab) ...
Das wurde jedoch wieder fallen gelassen. Begründung: Dies sei unpraktikabel und bürokratisch, weil die meisten Aufträge von öffentlichen Arbeitgebern stammten, die nicht umsatzsteuerpflichtig seien, beispielsweise Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser.
Wenn diese Erleuchtung dem Gesetzgeber doch nur öfter käme. Dann hätten wir weniger mit nicht handhabbaren Steuergesetzen zu kämpfen ...