10.07.2007
Wenn ein Mitarbeiter vom Arbeitgeber Kleidung bekommt, die er auch privat tragen kann, muss er dafür Lohnsteuer zahlen. Das gilt aber nicht immer.
In einem aktuellen Fall hatte eine Metzgerei den Mitarbeitern weiße Hemden und Blusen (ohne Firmenemblem!) zur Verfügung gestellt. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass dafür keine Lohnsteuer anfällt. Denn der Arbeitgeber hatte ein ganz überwiegendes betriebliches Interesse daran, dass die Mitarbeiter hygienisch angezogen sind und den Kunden ein adrettes, einheitliches Erscheinungsbild vermitteln. Diese Grundsätze lassen sich auch auf andere Unternehmen übertragen. (BFH, 22.06.06, 915 VI R 22/05, BStBl. II 06)