08.01.2008
Wenn man Peer Steinbrück glaubt, ist Ihre GmbH & Co KG zum Jahreswechsel in ein Niedrigsteuerparadies gestartet.
Der Steuersatz von 28 1/4 Prozent hört sich zwar auf den ersten Blick sehr gut an, er ist aber nur beschränkt nutzbar. Denn die allermeisten Unternehmer sind auf Entnahmen angewiesen. Und die Niedrigsteuer kann auf entnommene Gewinne nicht angewendet werden. Auf Entnahmen wird vielmehr von vornherein der reguläre Steuersatz von 42 oder 45 Prozent fällig.
Wenn Sie zunächst zur Niedrigsteuer optieren und dann später doch
entnehmen, müssen Sie nachträglich eine Entnahmesteuer von 25 Prozent zahlen.
Wie also die Niedrigsteuer nutzen und trotzdem entnehmen? Das machen Sie, indem Sie das Geld nicht entnehmen, sondern sich von der GmbH & Co KG ausleihen. Beachten Sie aber: Ein solches Darlehen der KG an den Kommanditisten muss banküblich verzinst und besichert werden, damit das Finanzamt mitspielt. (BFH, 09.05.96, IV R 64/93, BStBl. II 96, 642)