05.05.2009
Eltern, die Immobilien auf ihre Kinder übertragen, wollen und müssen sich absichern. Beliebt ist hier der „Vorbehaltsnießbrauch“. Dieser führt allerdings dazu, dass der Junior das Grundstück der Bank nicht mehr als Kreditsicherheit anbieten kann. Denn keine Bank trägt eine Grundschuld nachrangig hinter einem Vorbehaltsnießbrauch ein.
Besser ist es daher, als Gegenleistung für die Schenkung eine sofort vollstreckbare Versorgungsrente zu vereinbaren.
Neu seit der 2009er-Erbschaftssteuerreform: Der Barwert dieser Rente kann vom Wert des Grundstücks abgezogen werden. Damit verliert die neue hohe Grundstücksbewertung viel von ihrem Schrecken.