01.09.2010
Darf eine GmbH & Co KG einen Jahresüberschuss ausweisen?
Eine GmbH & Co KG zeigt in aller Regel in ihrem Jahresabschluss keinen Jahresüberschuss. Warum nicht? Normale Gesellschafter-Verträge regeln, dass der Kommanditist Gewinne sofort entnehmen darf, ohne dass es einen extra Beschluss dafür braucht. Dadurch wird der Gewinn sofort verteilt auf die Gesellschafter-(Darlehens-)Konten und steht der KG gar nicht mehr zur Verfügung.
Ausnahmefall: Regelt der Gesellschaftsvertrag, dass zur Gewinnverwendung erst ein Beschluss der Gesellschafter-Versammlung notwendig ist, dann gibt es tatsächlich einen Jahresüberschuss in der GmbH-&-Co-KG-Bilanz.
Vorteil: Die Eigenkapitalquote ist höher. Nachteil: Sie müssen diesen Jahresüberschuss dann auch in der veröffentlichten Bundesanzeiger-Bilanz zeigen. Bei einer „kleinen“ GmbH & Co KG mit unter 9,68 Millionen Jahresumsatz bleibt dieser hingegen auch dort geheim, weil lediglich eine verkürzte Bilanz veröffentlicht werden muss.
zurück