02.05.2013
2013 Ausgabe 9 vom 13. Mail 2013
Ein Computer für 1.001 Euro soll billiger sein als einer für 999 Euro? Dieser vermeintliche Widerspruch liegt an den Abschreibungsregeln.
Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro netto landen in aller Regel in dem so genannten „Pool“, in dem alle Wirtschaftsgüter zwischen 150,01 und 1.000,00 Euro netto einheitlich über fünf Jahre abzuschreiben sind. Über 1.000 Euro gelten die individuellen Abschreibungssätze je nach Nutzungsdauer. Das ist bei Büromöbeln schlecht, weil dann 13 statt fünf Jahren AfA-Dauer gelten. Bei PCs und Peripheriegeräten ist es aber besser, weil man dann mit drei Jahren Abschreibungsdauer - statt fünf Jahren - davon kommt.
Tipp: Lassen Sie deshalb also lieber noch eine Grafikkarte, eine Speichererweiterung o. ä. in den Rechner einbauen, um ihn über die 1.000-Euro-Grenze zu hieven. Übrigens: Folgendes zählt alles als eine Einheit: PC, Tastatur, Maus, Bildschirm, Drucker, Scanner.