01.09.2022
Jeder Arbeitnehmer kann neben dem Hauptjob anrechnungsfrei einen Minijob haben. Anrechnungsfrei ist aber immer nur der zeitlich zuerst aufgenommene Minijob.
Beispiel: Stefan ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Er hat bei Firma A einen Minijob mit 250 Euro im Monat. Dieser ist sozialversicherungsfrei. Wenn Stefan noch einen Job – z. B. mit 200 Euro - aufnähme, würde dieser mit dem Hauptjob zusammengerechnet und wäre sozialversicherungspflichtig.
Zwei Minijobs neben dem Hauptjob gehen nur für Beamte: Diese sind nämlich nicht sozialversicherungspflichtig. Beispiel: Stefanie ist Beamtin. Sie nimmt einen Minijob mit 150 Euro an und ein paar Monate später noch einen anderen mit 300 Euro. Beide Jobs bleiben sozialversicherungsfrei. Im Übrigen: Bei Rentnern würde das auch gehen.