02.08.2013
Meistens sind Geschäftsführer von GmbH & Co KGs gleichzeitig Kommanditisten. Das muss aber nicht so sein.
Es kann auch ein Nichtgesellschafter, der weder an der KG noch an der Komplementär-GmbH beteiligt ist, zum Geschäftsführer ernannt werden. Dieser ist dann voll sozialversicherungspflichtig.
Ob die GmbH oder die KG direkt das Gehalt bezahlt, ist egal. Falls die Komplementär-GmbH zahlt, berechnet sie ihre Kosten als Auslagenersatz mit Mehrwertsteuer der KG weiter.