04.09.2013
Unternehmer der alten Schule lassen Gewinne lieber im Unternehmen stehen, denn eine gute Eigenkapitalbasis macht stabiler für den Fall der Krise und sieht auch für die Bank besser aus.
Aber stimmt denn das bilanztechnisch überhaupt bei einer GmbH & Co KG? Verbessern stehengelassene Gewinne auch dort wirklich das Eigenkapital?
In 99 Prozent der Fälle stimmt es nämlich nicht: Eine KG darf nur das als Eigenkapital ausweisen, was ihr selbst gehört. Wenn aber der Kommanditist lautGesellschaftsvertrag über seine Gewinnanteile verfügen darf, dann gehört das Geld dem Kommanditisten und nicht mehr der KG. Korrekt werden solche Gewinne also ausgewiesen unter „Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern“ und damit sind sie Fremd- und kein Eigenkapital.
Was kann man gegen den Ausweis als Fremdkapital tun?
Fazit: Stehen gelassene Gewinne sind in aller Regel aufgrund des Gesellschaftsvertrages Fremdkapital, weil sie nicht mehr der KG gehören, sondern den Gesellschaftern. Durch Gesellschafterbeschluss können solche Gewinne der Rücklage zugewiesen werden.
Das ist beim Alleingesellschafter kein Problem, bei mehreren Gesellschaftern in der Praxis aber oft schwierig.